GNU GENERAL PUBLIC LICENSE

Version 2, Juni 1991

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA

Es ist jedem gestattet, dieses Lizenzdokument wortwörtlich zu kopieren und zu verbreiten, aber es darf nicht verändert werden.

Präambel

Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Benutzer frei ist. Diese General Public License gilt für den größten Teil der Software der Free Software Foundation und für jedes andere Programm, dessen Autoren sich verpflichten, sie zu verwenden. (Einige andere Software der Free Software Foundation wird stattdessen von der GNU Lesser General Public License abgedeckt.) Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere General Public Licenses sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien von freier Software zu verbreiten (und für diesen Service Geld zu verlangen, wenn Sie wollen), dass Sie den Quellcode erhalten oder erhalten können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software verändern oder Teile davon
in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, die Rechte abzugeben. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software weitergeben oder sie verändern.

Wenn Sie z. B. Kopien eines solchen Programms verteilen, ob kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die Sie haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte mit zwei Schritten:

  1. die Software urheberrechtlich zu schützen, und
  2. Ihnen diese Lizenz anbieten, die Ihnen die legale Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren.

Außerdem möchten wir zum Schutz der einzelnen Autoren und zu unserem eigenen Schutz sicherstellen, dass jeder versteht, dass es keine Garantie für diese freie Software gibt. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass das, was sie haben, nicht das Original ist, so dass jegliche Probleme, die von anderen eingebracht werden, nicht auf den Ruf der ursprünglichen Autoren zurückfallen.

Schließlich ist jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr vermeiden, dass Weiterverteiler eines freien Programms individuell Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch proprietär wird. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert oder überhaupt nicht lizenziert werden muss.

Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND ÄNDERUNG

0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder andere Werk, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers enthält, dass es unter den Bedingungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Das "Programm" bezieht sich im folgenden auf ein solches Programm oder Werk, und ein "auf dem Programm basierendes Werk" bedeutet entweder das Programm oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts: das heißt, ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung in dem Begriff "Modifikation" enthalten.) Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.

Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Der Akt des Ausführens des Programms ist nicht beschränkt, und die Ausgabe des Programms ist nur dann abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob es durch das Ausführen des Programms entstanden ist). Ob das zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.

1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten, in jedem Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen angemessenen Copyright-Hinweis und einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unversehrt lassen und allen anderen Empfängern des Programms eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm aushändigen.

Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie verlangen, und Sie können nach Ihrer Wahl Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon zu modifizieren und so ein auf dem Programm basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:

a) Sie müssen die geänderten Dateien mit auffälligen Hinweisen versehen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Dateien geändert haben, sowie mit dem Datum der Änderung.

b) Sie müssen dafür sorgen, daß jedes Werk, das Sie verbreiten oder veröffentlichen und das das Programm oder Teile davon enthält oder davon abgeleitet ist, als Ganzes kostenlos an alle Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz lizenziert wird.

c) Wenn das modifizierte Programm normalerweise Befehle interaktiv liest, wenn es ausgeführt wird, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es für eine solche interaktive Benutzung auf die gewöhnlichste Weise gestartet wird, eine Ankündigung ausdruckt oder anzeigt, die einen angemessenen Copyright-Hinweis und einen Hinweis enthält, daß es keine Garantie gibt (oder andernfalls, daß Sie eine Garantie geben) und daß Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen, und dem Benutzer mitteilen, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keine solche Ankündigung ausgibt, ist Ihr auf dem Programm basierendes Werk nicht verpflichtet, eine Ankündigung auszugeben).

Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und separate Werke in sich selbst betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als separate Werke verbreiten. Wenn Sie aber dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Rechte für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.

Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf dem Programm basieren, zu kontrollieren.

Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf dem Programm basierenden Werkes mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie führen auch eine der folgenden Maßnahmen durch:

a) den vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Austausch von Software üblichen Medium verbreitet werden muss; oder,

b) ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, jedem Dritten gegen eine Gebühr, die nicht höher ist als Ihre Kosten für die physische Durchführung der Quellendistribution, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes zu überlassen, die unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium zu verteilen ist; oder,

c) Legen Sie die Informationen bei, die Sie mit dem Angebot erhalten haben, den entsprechenden Quellcode zu verbreiten. (Diese Alternative ist nur bei nichtkommerzieller Weitergabe erlaubt und nur, wenn Sie das Programm in Objektcode oder ausführbarer Form mit einem solchen Angebot erhalten haben, in Übereinstimmung mit Unterabschnitt b oben).

Der Quellcode für ein Werk bedeutet die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für ein ausführbares Werk bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module, plus alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien, plus die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation des ausführbaren Werks verwendet werden. Als besondere Ausnahme muss der weitergegebene Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder in Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem das ausführbare Programm läuft, weitergegeben wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt dem ausführbaren Programm bei.

Wenn die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus erfolgt, dann gilt das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

4. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder vertreiben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch, das Programm anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, in Unterlizenz zu vergeben oder zu vertreiben, ist nichtig und führt automatisch zur Beendigung Ihrer Rechte unter dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.

5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, das Programm oder davon abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren des Programms oder darauf basierender Werke.

6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen Lizenzgeber, das Programm gemäß diesen Bedingungen zu kopieren, zu verbreiten oder zu ändern. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

7. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Programm so zu verbreiten, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie das Programm infolgedessen überhaupt nicht verbreiten. Wenn z.B. eine Patentlizenz die unentgeltliche Weitergabe des Programms durch all diejenigen, die direkt oder indirekt durch Sie Kopien erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl diese Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Weitergabe des Programms.

Wenn ein Teil dieses Abschnitts unter einem bestimmten Umstand für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, soll der Rest des Abschnitts gelten und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.

Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie dazu zu veranlassen, Patente oder andere Schutzrechtsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt hat den alleinigen Zweck, die Integrität des Systems zur Verteilung freier Software zu schützen, das durch öffentliche Lizenzpraktiken implementiert ist. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.

Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.

8. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz geschrieben wäre.

9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Jede Version erhält eine unterscheidende Versionsnummer. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für es und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, entweder den Bedingungen dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu folgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie jede Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

10. Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme einbinden möchten, deren Verbreitungsbedingungen anders sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie ihn um Erlaubnis. Für Software, die durch die Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.

KEINE GARANTIE

11. DA DAS PROGRAMM UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN.

12. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS IM ZUSAMMENSPIEL MIT ANDEREN PROGRAMMEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.